// Max-Planck-Gymnasium

2026 Anmeldeformular für die 5. Klasse am Max-Planck-Gymnasium

Liebe Eltern,

wir freuen uns sehr über die Anmeldung Ihres Kindes am Max-Planck-Gymnasium!

Ihre persönlichen Daten und die Ihres Kindes können Sie hier eintragen. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus. Ein persönliches Erscheinen ist dann nicht notwendig.

Zusätzlich benötigen wir folgende Dokumente in schriftlicher Form im Anmeldezeitraum bis zum 12.3.2025 per Einwurf im Briefkasten des Max-Planck-Gymnasiums, per Post oder durch Abgabe im Sekretariat:

  • von der Grundschule: Blatt 3 Formular für die Anmeldung im Original

  • von der Grundschule eines der Dokumente im Original: Blatt 1 Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg oder Blatt 2 Empfehlung der Klassenkonferenz für den weiteren Bildungsweg oder Information über die Ergebnisse der zentralen Kompetenzmessung oder Information über das Ergebnis des Potenzialtests.

  • Kopie der Geburtsurkunde, notwendig!

  • der Masernschutznachweis kann optional ebenfalls bereits jetzt im Sekretariat vorgelegt bzw. als Kopie mit abgegeben werden

Öffnungszeiten des Sekretariats: 9. – 12. März jeweils von 7.30 bis 16.30 Uhr.

Die endgültige Aufnahme kann erst nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Klassenanzahl erfolgen, s.unten! Den Aufnahme-Bescheid erhalten Sie von uns deshalb frühestens Anfang/Mitte Mai. Vielen Dank für die Anmeldung Ihres Kindes und über das damit verbundene Vertrauen in unser MAX!

Hier nun noch der Hinweis des Regierungspräsidiums Freiburg zur Aufnahmeentscheidung, den wir an dieser Stelle veröffentlichen müssen:

Sehr geehrte Eltern von Schülerinnen und Schülern der künftigen Klasse 5, im Zusammenhang mit der diesjährigen Anmeldung Ihrer Tochter bzw. Ihres Sohnes in die Klasse 5 eines Gymnasiums im Regierungsbezirk Freiburg möchten wir Ihnen Informationen zukommen lassen, die sich aus einer Überlastung der Aufnahmekapazität des von Ihnen gewählten Gymnasiums ergeben könnten. Warum können zukünftige Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 evtl. vom Gymnasium ihrer Wahl abgewiesen werden? Abweisungen werden in der Regel dann erforderlich, wenn die vorgegebene personelle oder räumliche Aufnahmekapazität der Schule durch die Anzahl der Anmeldungen überschritten wird; in seltenen Fällen auch zur Bildung annähernd gleich großer Klassen in einer Raumschaft oder Vermeidung der Bildung einer weiteren Eingangsklasse. Die gesetzliche Grundlage für die dann notwendigen Abweisungen bildet § 88 Abs. 7 Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG). In § 88 Abs. 7 Satz 2 SchG heißt es, dass kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und der Schülerin bzw. dem Schüler zumutbar ist. Wer führt die "Abweisung" durch? Die aufnehmende Schule weist nach bestimmten Kriterien (s.u.) ab. Bei der Abweisung wird die Situation an den benachbarten Gymnasien mitberücksichtigt und die Eltern werden dementsprechend beraten. Die abweisende Schule kann vom Regierungspräsidium als Schulaufsicht zu diesem Verfahren angehalten werden. Welche Kriterien müssen bei der Abweisung berücksichtigt werden? Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielt die Zumutbarkeit, und zwar nicht nur hinsichtlich der Entfernung zwischen Schul- und Wohnort, sondern auch im Blick auf die öffentlichen Verkehrsverbindungen. Soweit möglich, weisen Schulen darüber hinaus keine Kinder ab, die bereits Geschwister an der betreffenden Schule haben, jedenfalls im ländlichen Bereich. Auch das gewählte Bildungsangebot – die gewählte Sprachenfolge (erste und zweite Fremdsprache) hat grundsätzlich verbindlichen Charakter – soll bei der Abwägung der Zumutbarkeit neben der Entfernung und den Verkehrsverhältnissen berücksichtigt werden. Die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinde ist kein Kriterium. Bei der Abweisung am zunächst gewählten Wunschgymnasium werden grundsätzlich Einzelfallbewertungen und individuelle Abwägungen vorgenommen. Das Regierungspräsidium bittet auch in diesem Anmeldeturnus um Verständnis für eventuell notwendige einschränkende Maßnahmen und ist zuversichtlich, dass wie bisher die allermeisten Kinder die Schule ihrer ersten Wahl besuchen können. Wir wünschen Ihrem Kind und Ihnen einen erfolgreichen Start im Gymnasium! Mit freundlichen Grüßen gez. Christiane Sturm Leiterin des Gymnasialreferats Freiburg, den 20. Januar 2026

Name des Kindes

Geburtsdatum des Kindes

Geburtsort

Geburtsland

Geschlecht

weiblich

männlich


Straße

Hausnummer

Postleitzahl


Wohnort/Gemeinde

Hier bitte Ortsteil bzw. Kernstadt/Hauptort auswählen

Wählen Sie bitte aus dem Drop-Down Menü aus:

Falls oben nicht aufgeführt: Ortsteil:

Welcher Ortsteil?


Erste Staatsangehörigkeit des Kindes

Zweite Staatsangehörigkeit (falls vorhanden)

Welche Sprache wird in Ihrer Familie vorwiegend gesprochen?

Gibt es Geschwisterkinder am Max-Planck-Gymnasium? Wenn ja, bitte Namen und Klasse nennen.


Einschulungsjahr an der Grundschule

An welcher Grundschule war Ihr Kind zuletzt?

Bitte auswählen:

Falls oben nicht aufgeführt: Sonstige besuchte Grundschule mit PLZ und Ort

Grundschulklasse, z.B.: 4b

Religionszugehörigkeit (Bis zur tatsächlichen Aufnahme ist die Angabe freiwillig) Bitte auswählen:

Religionsunterricht:

In der Regel besucht ihr Kind den Religionsunterricht entsprechend der Konfession. Ansonsten nimmt es am Ethikunterricht teil.

röm. katholischer Religionsunterricht

evangelischer Religionsunterricht

Ethik

Für evangelisch oder röm.-katholisch getaufte Kinder verlangen die beiden Kirchen einen schriftlich begründeten Antrag, wenn Ihr Kind am Ethik-Unterricht teilnehmen soll. Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt mit dem Schulsekretariat auf.

Zusätzliche Informationen zur Streicherklasse erwünscht.

Damit erhalten Sie eine Einladung zur speziellen Streicherklassen-Infoveranstaltung.

Ja

Nein

Einteilung in dieselbe Klasse mit folgenden Kindern gewünscht:

Kinder derselben Grundschulklasse bleiben mit Ausnahme der Streicherklasse in der Regel zusammen. Hier können Sie mehrere Namen von gewünschten Mitschülern nennen

Mein Kind kann mindestens 25m schwimmen.

Ja

Nein


Besteht ein gemeinsames Sorgerecht?

Ja

Nein

Bitte reichen Sie entsprechende Nachweise zusammen mit mit den oben genannten Unterlagen ein.


Angaben zu den Sorgeberechtigten und Kontaktdaten. Die Adresse muss nur eingetragen werden, wenn sie von der des Kindes abweicht. Wichtig sind in jedem Fall Telefonnummern und Mailadressen. Bei zwei Sorgeberechtigten bitte die Daten zu beiden ausfüllen.

Sorgeberechtigte/r 1

Geschlecht - Sorgeberechtigte/r 1

weiblich

männlich

Straße (nur falls vom Schüler abweichend) - Sorgeberechtigte/r 1

Hausnummer (nur falls abweichend) - Sorgeberechtigte/r 1

Postleitzahl (falls abweichend) - Sorgeberechtigte/r 1

Wohnort (falls abweichend) - Sorgeberechtigte/r 1

Geburtsland - Sorgeberechtigte/r 1

Staatsangehörigkeit - Sorgeberechtigte/r 1

Festnetztelefon-Nummer - Sorgeberechtigte/r 1

Mobiltelefon-Nummer - Sorgeberechtigte/r 1

ggf. Telefonnummer bei der Arbeit - Sorgeberechtigte/r 1

E-Mailadresse - Sorgeberechtigte/r 1

Die E-Mailadresse wird für die schulische Kommunikation genutzt


Sorgeberechtigte/r 2

Geschlecht - Sorgeberechtigte/r 2

weiblich

männlich

Straße (nur falls vom Schüler abweichend) - Sorgeberechtigte/r 2

Hausnummer (falls abweichend) - Sorgeberechtigte/r 2

Postleitzahl (falls abweichend) - Sorgeberechtigte/r 2

Wohnort (falls abweichend) - Sorgeberechtigte/r 2

Geburtsland - Sorgeberechtigte/r 2

Staatsangehörigkeit - Sorgeberechtigte/r 2

Festnetztelefon-Nummer - Sorgeberechtigte/r 2

Mobiltelefon-Nummer - Sorgeberechtigte/r 2

ggf. Telefonnummer bei der Arbeit - Sorgeberechtigte/r 2

E-Mailadresse - Sorgeberechtigte/r 2

Die E-Mailadresse wird für die schulische Kommunikation genutzt


Zuletzt bitten wir Sie noch herzlich um vier Einwillligungen, die im Schulalltag gelegentlich von Bedeutung und sehr hilfreich sind.

1. Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten einschließlich Fotos/Videos/Audios meines Kindes im Rahmen der pädagogischen Arbeit.

In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch mit Namensnennung, z. B. bei Erfolgen bei Schülerwettbewerben – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte, Fotos und Videos zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-)Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte oder den „Tag der offenen Tür“ in Betracht. Hiermit willige ich/willigen wir in die Veröffentlichung der vorgenannten personenbezogenen Daten einschließlich Fotos/Videos der oben bezeichneten Person in folgenden Medien ein: Jahresbericht der Schule/Ausstellung in der Schule/Flyer/Schulbroschüre; Örtliche Tagespresse; World Wide Web (Internet) zum Bsp. unter der Homepage der Schule. Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Diese Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Dabei kann der Widerruf auch nur auf einen Teil der Medien oder der Datenarten oder Fotos bezogen sein. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet und unverzüglich aus den entsprechenden Internet-Angeboten gelöscht. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie für die Dauer der Schulzugehörigkeit, nach Ende der Schulzugehörigkeit werden die Daten gelöscht. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile. Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württembergs zu. Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis: Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos/Videos) jederzeit und zeitlich unbegrenzt weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

Ja

Nein

2. Einwilligung zur Einholung von Auskünften bei der Grundschule.

Zur Unterstützung unserer pädagogischen Arbeit kann es erforderlich und hilfreich sein, Auskünfte bei Grundschulen einzuholen.

Ja

Nein

3. Einwilligung zur Erstellung der Klassenlisten und Weitergabe.

Zur Erleichterung des Schulbetriebes wäre es hilfreich, wenn in jeder Klasse eine Telefon-/Emailliste erstellt würde, um notfalls mittels Telefonkette/Emailverteiler bestimmte Informationen zwischen Eltern weiterzugeben. Für die Erstellung einer solchen Liste, welche die Namen, Vornamen des Schülers/der Schülerin, Adresse und die Telefonnummer/Emailadresse enthält, und für die Weitergabe an alle Eltern der klassenangehörigen Schülerinnen/Schüler bestimmt ist, benötigen wir Ihr Einverständnis. Auch diese Einwilligung kann jederzeit von Ihnen für die Zukunft widerrufen werden. Die Klassenelternbeiräte erhalten von der Schule zur Durchführung ihrer Aufgaben Ihre Namen und Adressdaten, wenn Sie hierzu Ihre schriftliche Einwilligung erteilen. Zur Verfahrenserleichterung bitten wir Sie bereits an dieser Stelle, um Ihre Einwilligung. Sollten Sie in Kenntnis der personellen Zusammensetzung Ihrer Elternvertretung eine Übermittlung nicht wünschen, können Sie die Einwilligung für die Zukunft selbstverständlich widerrufen.

Ja

Nein

4. Ich bin damit einverstanden, dass mein Sohn/meine Tochter im Bedarfsfall Kontakt mit unserer Schulsozialarbeiterin aufnimmt.

Auch hier ist ein Widerruf jederzeit möglich.

Ja

Nein

Geben Sie jetzt noch den Namen ein, von wem das Formular ausgefüllt wurde?

Bei erfolgreicher Übermittlung werden Sie auf eine andere Seite weitergeleitet.